Tarife und Fahrtkosten

Die Kosten für Rollstuhl- bzw Treppensteigertransporte werden von
den Krankenkassen übernommen, wenn:

 

a) es zu einer stationären Behandlung geht
b) es zu einer teilstationären Behandlung geht
c) es zu einer ambulanten OP geht
d) es zu der ersten Nachbehandlung einer ambulanten OP geht
e) ein Behindertenausweis mit den Merkzeichen AG, BL oder H vorliegt
f) ein Bescheid über die Pflegestufe II oder III vorliegt.

 

In diesen Fällen muss nur ein Eigenanteil in Höhe von 5 € pro Fahrt zugezahlt werden.
Liegt ein Befreiungsausweis der Krankenkasse vor, entfällt diese Zuzahlung.